Online-Antrag Neu-, Um-, und Abbestellung, Defektmeldung von Abfallbehältern, sowie Eigentümerwechsel
Hier haben Sie die Möglichkeit als Eigentümer des Anwesens den Austausch, sowie die Neu-, Um-, und Abbestellung von Abfallbehältern durchzuführen. Die Bereitstellung bzw. der Austausch erfolgt im Regelfall innerhalb der nächsten 10 Werktage ab Antragseingang.
Sollten Sie Fragen bzgl. der Bestellung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Abfallbeseitigung gerne unter der Rufnummer 09281/57-499 oder per E-Mail (abfallbeseitigung@landkreis-hof.de) zur Verfügung.
Sperrmüll
Es besteht die Möglichkeit sperrige bewegliche Haushaltsgegenstände, die infolge ihrer Größe oder Gewicht (auch nach zumutbarer Zerkleinerung) nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können mittels Sperrmüllabfuhr abholen zu lassen.
Kleinteile, die auch über die Restmülltonne entsorgt werden können fallen nicht unter Sperrmüll. Pro Sperrmüllantrag können 10 Teile zur Abholung angemeldet werden.
Eine Sperrmüllkarte kostet 32,50 € und kann entweder als Karte über Ihre Gemeindeverwaltungen in den Rathäusern bezogen werden oder bequem von Zuhause aus auch online beantragt werden.
Und so funktioniert der Online-Antrag: Unter https://www.landkreis-hof.de/sperrmuell steht der Antrag als Webformular zur Verfügung. Wer eine Bayern-ID bzw. ein Bürgerkonto besitzt, meldet sich mit den entsprechenden Daten an. Diese werden dann automatisch übernommen. Wer kein entsprechendes Konto besitzt, wählt den zweiten Button und fährt fort, ohne sich einzuloggen. In der Folge können dann bis zu zehn Teile (Kosten: 32,50 €) angegeben werden, die abgeholt werden sollen. Auch Ort und bevorzugte Abholzeit werden registriert. Die genaue Abholzeit richtet sich letztendlich allerdings nach der Tour der Entsorgungsfirma Böhme. Abschließend wird via Kreditkarte oder Paypal bezahlt. Anschließend erhält der Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail mit allen finalen Angaben von der Firma Böhme.
Nähere Informationen zum Thema Sperrmüll und welche Arten von Müll bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden erfahren Sie auch unter Sperrmüll – Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof.
Eine Mitnahme von nicht angemeldeten Sperrgut ist nicht möglich.
Anschlusspflicht
Für jedes bewohnte Anwesen muss eine Restmülltonne sowie eine Papiertonne vom Grundstückseigentümer angemeldet werden. Eine Adressierung des Abfallgebührenbescheides an den Mieter oder Pächter des Anwesens ist leider nicht möglich. Im Bereich der Biomüllentsorgung besteht die Möglichkeit, sich durch schriftlichen Antrag (beim Landratsamt Hof erhältlich) befreien zu lassen, wenn sich der Eigentümer des Anwesen verpflichtet, den anfallenden Bioabfall selbst ordnungsgemäß zu kompostieren.
Im Landkreis Hof richten sich die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren nach den Behältergrößen und den durchgeführten Entleerungen des Vorjahres. Eine Berechnung nach Gewicht oder Personenzahl am Anwesen findet nicht statt.
Alle durch den Landkreis aufgestellten Abfallbehälter sind mit einem Mikrochip (Transponder) ausgestattet. Dieser wird bei jeder Entleerung des Abfallbehälters am Entsorgungsfahrzeug registriert und identifiziert (Identsystem). Dadurch kann die erfasste Entleerung ohne Zweifel dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden.
Die Abfallgebühren sind grundsätzlich am 01.04. und 01.10. je zur Hälfte fällig, wobei sich jeweils eine Fälligkeit auf das entsprechende Halbjahr bezieht. Die Jahresendabrechnung erhalten Sie immer am folgenden Jahresanfang (Februar), sowie bei jeder Änderung eine Änderungsabrechnung.
Außerdem besteht zu jedem Zeitpunkt des Jahres die Möglichkeit für An-, Ab- und Ummeldungen. Bei Endabrechnungen sind die bis dato angefallen Entleerungen maßgebend. Der Betrag wird dann in diesem Fall auf das laufende Jahr anteilmäßig umgerechnet.
Erläuterungen:
Die Schwerpunkte des staatlichen Abfallrechts:
- Überwachung von Deponien
- Überwachung von Abfalltransporten
- Kontrolle des Verbleibs gefährlicher Abfälle
- Bußgeldverfahren gegen Umweltsünder
- Deponieverordnung, Nachweisverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Altfahrzeugverordnung etc.
(Müllabfuhr, -gebühren, Abfalltonnen, Wertstoffmobil usw. siehe Abfallentsorgung)
Hinweis:
Die Absteckung der Grundfläche und Festlegung der Höhenlage ist vor Baubeginn unter Einhaltung der genehmigten Bauvorlagen vorzunehmen. Vor der Absteckung sind die Grenzzeichen kenntlich zu machen. Erst nach Kenntnisnahme von der Absteckung durch die technische Abteilung des zuständigen Bauamtes (Kreisbauamt oder Stadtbauamt oder Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft bzw. der Marktgemeinde) bzw. nach Abnahme und Bescheinigung der Absteckung durch einen zugelassenen verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.
In allen bayerischen Gesundheitsämtern können Sie einen kostenlosen und anonymen HIV Test durchführen lassen.
Auch im Gesundheitsamt Hofer Land sind diese Testungen möglich.
- Anonymität:Der Test ist anonym; Ihr/Dein Name ist nicht bekannt. Ihnen/Euch wird eine Nummer zugeordnet.
- Terminvereinbarung:Gerne kann vorab einen Termin vereinbart um Wartezeiten zu vermeiden. Andernfalls ist ein Test auch ohne Termin zu den Öffnungszeiten möglich.
Öffnungszeiten:
Montag: 07.30 – 16.00 Uhr
Dienstag: 07.30 – 14.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 – 14.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 – 16.00 Uhr
Freitags sind leider keine Testungen möglich, da die Proben sonst außerhalb der Öffnungszeiten des Labors zugestellt werden würden.
Ablauf:
- Anmeldung: Bitte melden Sie sich im Gesundheitsamt (Theaterstr. 8 95028 Hof) im I. Stock Zimmer Nummer 36 an.
- Beratung: Dem Test geht in der Regel eine kostenlose ärztliche Beratung voraus, bei der Fragen beantwortet werden. Bei Fragen zur Verhütung von HIV/STI‘s (Sexually Transmitted Infections), also geschlechtlich übertragbaren Infektionen stehen Ihnen auch gerne die Beraterinnen der Schwangerenberatungsstelle zur Verfügung.
- Blutentnahme: Ein Amtsarzt / eine Amtsärztin nimmt eine kleine Blutprobe, die an das Labor versendet wird.
- Ergebnis: Das Ergebnis wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt.
Zusätzliche Informationen:
- Testwochen:Jährlich finden die “Bayerischen HIV-Testwochen” statt, bei denen zusätzliche Termine und oft auch Tests auf andere sexuell übertragbare Krankheiten angeboten werden.
- Andere Angebote:Auch AIDS-Beratungsstellen und AIDS-Hilfen bieten Tests, mitunter auch zu anderen sexuell übertragbaren Infektionen an. Diese sind dort jedoch nicht immer kostenfrei, sondern kosten einen Betrag von etwa 25 Euro, der die Selbstkosten deckt.
- Initiative “Test jetzt!”:Die Webseite www.testjetzt.de und das zugehörige Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ZPG-Bayern) bieten weitere Informationen und eine Übersicht der Beratungsstellen.
Weitere Links:
Beratungsstelle Schwangerschaftsfragen – Landkreis Hof
Aidsberatung – Diakonie Bayreuth
Erläuterungen:
Altlasten sind Belastungen der Umwelt, vor allem des Bodens und des Wassers, durch Stoffe/Abfälle und sonstige umweltgefährdende Stoffe im Bereich von Altablagerung und Altstandorten, wenn auf Grund einer Gefährdungsabschätzung feststeht, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.
Bei Erwerb von Altstandorten und Altlastenverdachtsflächen kann nur empfohlen werden, eine orientierende Untergrunduntersuchung festzustellen, ob irgendwelche schädliche Verunreinigungen im Boden oder Grundwasser vorhanden sind. Auch im Landkreis Hof wurden die wesentlichen Merkmale zu den einzelnen Standorten im Altlastenkataster erfasst und sind somit dokumentiert.
(z. B. Gesundheitszeugnis für die Beamtenlaufbahn, schulärztliche Zeugnisse)
Das Gesundheitsamt kann amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen nur dann ausstellen, wenn dies durch Rechtsnormen vorgesehen ist. Meist geht es dabei um Einstellungsuntersuchungen für die Beamtenlaufbahn oder andere dienstrechtliche Angelegenheiten. Seltenere Gutachtensanlässe sind in der Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift aufgeführt. Amtsärztliche Untersuchungen erfolgen grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung (telefonisch, über das Onlineformular oder das Bürgerportal). Außerdem benötigen wir vorab den schriftlichen Untersuchungsauftrag (z.B. Schreiben der einstellenden Behörde). Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte nochmals das Auftragsschreiben, Ihren Personalausweis und Ihr Impfbuch sowie ggf. vorhandene medizinische Unterlagen mit. Die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.
Fachbereichsleiter
Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen. Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung oder weitest möglichen Verminderung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" (BVT, engl. BREF) anwenden. Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt, z. B. Abfallrecyclinganlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Schlachthöfe usw. Im Landkreis Hof existieren zurzeit 13 Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen. Überwachungsprogramm für BImSchG – Anlagen: Überwachungsprogramm des Landratsamtes Hof Anlage 1 zum Überwachungsprogramm Anlage 2 zum Überwachungsprogramm Bewertungsschema (zu Anlage 2) Anlage 3 zum Überwachungsprogramm Anlage 4 zum Überwachungsprogramm Gesetzliche Grundlagen: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – IE-RL Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 10 Abs. 8a BImSchG (öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden) und § 52 a BImSchG (Anlagenüberwachung) Anlagenart Firmenname Nr. 4 BImSchV Standort Überwachungs- bericht (Anlage 3) Genehmigungs- bescheide von IE-Anlagen Eisengießerei Eisenwerk Martinlamitz GmbH 3.7.1 Eisenwerk 2 95126 Schwarzenbach a.d.Saale hier hier Aluminiumschmelz- und Gießanlage Druckguss Hof GmbH 3.4.1/ 3.8.1 Ferdinand-Porsche-Straße 11 95185 Gattendorf hier ** Anlage zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung organ. Lösungsmitteln RESRG Automotive SE & Co. KG 5.1.1.1 Regnitzlosauer Straße 1 95111 Rehau hier hier Papiermaschine Papierfabrik Macher Carl GmbH & Co. KG 6.2.1 Fabrikstraße 14 95189 Köditz hier ** Gerberei Südleder GmbH & Co. KG 7.14.1 Gerberstraße 44 95111 Rehau hier hier Anlage zur Behandlung von nicht gefährl. Abfällen (Bioenergieanlage) Südleder GmbH & Co. KG 8.6.2.1 Katharinenhöhe 3 95111 Rehau hier ** Bioabfallvergärungsanlage RSB Bioverwertung Hochfranken Gmbh 8.6.2.1 Katharinenhöhe 7 95111 Rehau hier hier Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährl. Abfällen Willy Böhme GmbH & Co. KG 8.11.2.1 Neukühschwitz 27 95111 Rehau hier ** Anlage zu sonstigen Behandlung nicht gefährlicher Abfälle, soweit diese für die Verbrennung oder Mitverbrennung vor- behandelt werden Willy Böhme GmbH & Co. KG 8.11.2.3 Neukühschwitz 27 95111 Rehau hier ** Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährl. Abfällen Bauer Recycling GmbH 8.12.1.1 Am Gewerbegebiet 2 95185 Gattendorf hier ** Anlage zur Vorbehandlung oder zum Färben von Fasern/Textilien J. G. Knopf's Sohn GmbH & Co. KG 10.10.1 August-Wagner-Straße 1 95233 Helmbrechts hier ** Anlage zur Vorbehandlung oder zum Färben von Textilien/Fasern Neutex Home Deco GmbH 10.10.1 Kulmbacher Straße 82 95213 Münchberg hier ** **) Hinweis auf Altbescheide Überwachungsprogramm des Landratsamtes Hof für Abwasseranlagen Überwachungsprogramm des Landratsamtes Hof Anlage 1 zum Überwachungsprogramm Anlage 2 zum Überwachungsprogramm Anlage 3 zum Überwachungsprogramm Gesetzliche Grundlagen Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – IE-R Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 Industriekläranlagen – Zulassungs- und Überwachungsverordnung -IZÜV- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), 4. Vo zum Bundesimmissionsschutzgesetz (4. BImSchV) 19 Anlagenart Firmenname Standort Überwachungsbericht (Anlage 3) Genehmigungsbescheide von IE-Anlagen Abwasser- reinigungsanlage Südleder GmbH & Co. KG An der GV-Straße Rehau-WurlitzFl.Nr. 1560 Gmkg. Rehau hier Weitere Informationen Regierung von Oberfranken
Hier finden Sie Hinweise für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Ein Abkürzungsverzeichnis und Begriffsbestimmungen für den Bereich Wasserrecht finden Sie hier.
Bei Fragen zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wenden Sie sich bitte per E-Mail an wassergefaehrdende.stoffe@landkreis-hof.de.
Wirtschaftsförderung
Das Jobcenter Hof Land ist zuständig für das Arbeitslosengeld II, das an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgezahlt wird. Diese Leistung umfasst den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Zum Jobcenter Hof Land gelangen Sie unter: www.jobcenter-hof-land.de
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich ist. Termine können über die Homepage oder telefonisch in der Zeit von 10 bis 12 Uhr gebucht werden (hier online buchen).
Unterlagen können über das Bürgerserviceportal mit dem jeweiligen Barcode hochgeladen werden.
(BAföG, Aufstiegs-BAföG)
Erläuterungen:
Die Ausländerbehörde ist die Ansprechstelle für ausländerrechtliche Fragen und Entscheidungen aller Ausländer, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Hof haben. Auskünfte über Rechtsfragen, die andere Länder betreffen, können nur unverbindlich gegeben werden. Die Zuständigkeit findet sich dabei beim Generalkonsulat/Botschaft des jeweiligen Landes.
Häufig wird bei einer Vorsprache der Reisepass benötigt. Alles Weitere erfahren Sie bei einer Rücksprache mit den Sachbearbeitern.
Im Landkreis Hof gibt es eine Vielzahl von Bademöglichkeiten in den natürlichen Gewässern. Einige davon sind als EU-Badegewässer eingestuft und unterliegen strengen Bewertungskriterien. Weitere Informationen zu EU-Badegewässern finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Um ein ungetrübtes Badevergnügen in den Badeseen und Badeteichen zu gewährleisten wird die Wassergüte in den Sommermonaten ständig überprüft. Aktuelle Informationen zur Wassergüte finden Sie auf den Detailseiten unserer EU Badegewässer.
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