Geltungsbereich
Der Landkreis Hof (Landratsamt Hof) ist bemüht, seine Website im Einklang mit Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab ist die Norm EN 301 549, die für Webinhalte die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, umfasst.
Diese Erklärung gilt für die Website www.landkreis-hof.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Die unter Nummer 2 aufgeführten Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- Überschriften: In einem Teil der älteren Beiträge ist die Überschriftenfolge nicht durchgehend. Der Seiteninhalt ist über den Link „Zum Inhalt springen“ am Seitenanfang direkt erreichbar.
- Alternativtexte: Bei vielen Bildern in älteren Beiträgen fehlt ein Alternativtext.
- Kontraste: Der Hinweis im Chat-Assistenten während der Spracheingabe erreicht nicht das geforderte Kontrastverhältnis.
- Bildwechsler auf der Startseite: Die Bedienelemente zum Umschalten der Bilder sind für Bildschirmleser noch nicht aussagekräftig benannt.
- Cookie-Richtlinie: Auf der Seite mit den Einzelheiten sind einzelne Auswahlkästchen sehr klein und für Bildschirmleser englisch beschriftet. Die Einwilligung selbst lässt sich im Cookie-Hinweis vollständig per Tastatur erteilen oder ablehnen.
- Videos: Nicht alle eingebundenen Videos haben Untertitel oder eine Textfassung.
- Dokumente: Ein großer Teil der Dokumente zum Herunterladen, darunter Formulare, Merkblätter und Amtsblätter, ist nicht barrierefrei.
- Eingebundene Angebote anderer Anbieter, zum Beispiel die Vergabeplattform auf der Seite „Ausschreibungen“, entsprechen nicht in allen Punkten den Anforderungen.
Nicht unter die Anforderungen fallen Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, und Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, soweit sie nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden. Verlinkte Online-Dienste anderer Anbieter sind eigene Websites und nicht Gegenstand dieser Erklärung.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Oktober 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch das Landratsamt Hof.
4. Feedback und Kontakt
Mängel bei der Barrierefreiheit dieser Website und Anfragen nach Inhalten in barrierefreier Form nimmt das Landratsamt Hof entgegen:
Landratsamt Hof
Digitale Medien
Schaumbergstraße 14
95032 Hof
Telefon: 09281/57-0
E-Mail: medien@landkreis-hof.de
5. Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, kann nach § 11 BayDiV beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik) ein Antrag auf Prüfung gestellt werden.
Der Antrag ist online möglich über das Antragsformular der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle oder schriftlich:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv/
6. Ergänzende Angaben
Die Website enthält ein Werkzeug zur Anpassung der Darstellung sowie Informationen in Leichter Sprache.