Zum Inhalt springen
15 Jahre

gilt ein Führerschein, der seit 2013 ausgestellt wird

20 bis 30 Euro

kostet der Umtausch, je nach Art des Führerscheins

19.01.2033

ist die späteste Frist, die einzelnen Fristen stehen in den Tabellen unten

Grundsätzliches

Seit 2013 werden Führerscheine in Deutschland nur für einen begrenzten Zeitraum von 15 Jahren ausgestellt. Ziel der Europäischen Union ist es, durch die aktuellen Dokumente einen deutlich höheren Fälschungsschutz zu erreichen. Mit der Umtauschpflicht, auch bislang unbefristeter Führerscheine, setzt die Bundesrepublik eine EU-Vorgabe um.

Das bedeutet:

Jeder der seinen Führerschein vor 1998 gemacht hat und damit noch in Besitz eines Papierdokumentes (grau oder rosa) ist, muss dieses gegen einen Kartenführerschein austauschen lassen. Die Fristen dafür sind recht großzügig angesetzt. Den Umtausch der alten Papierführerscheine hat der Gesetzgeber an die jeweiligen Geburtsjahrgänge gekoppelt. Zu den Fristen s. Tabelle unten auf dieser Seite (alle vor 1953 Geborene müssen z.B. erst 2033 einen neuen Führerschein besitzen).

Wer bereits in Besitz eines Kartenführerscheins ist, sollte überprüfen, ob auf der Vorderseite im Feld 4b eine Befristung eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall, muss auch der Kartenführerschein innerhalb einer vorgegebenen Frist (siehe Tabelle unten) getauscht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Kopie des aktuellen Führerscheines

Bei Beantragung eines Direktversands besteht die Möglichkeit, den neuen Führerschein direkt an die Heimatadresse übersendet zu bekommen. Dazu ist bei der Antragstellung der bisherige Führerschein mit zu übersenden. Es ist dann keine persönliche Abholung im Landratsamt notwendig.

Wie und wo kann der Umtauschantrag gestellt werden?

Bis wann muss der Führerschein umgetauscht sein?

  • Diese Information entnehmen Sie bitte der Tabelle unten auf dieser Seite

Formulare

Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?

  • Die Kosten variieren je nach Art des zu tauschenden Führerscheines zwischen 20,00 Euro und 30,00 Euro

Aufgrund der vermehrten Antragstellungen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Wir bitten Sie deshalb, von (telefonischen) Nachfragen abzusehen. Sobald der neue Führerschein zur Abholung bereitliegt, werden Sie umgehend schriftlich benachrichtigt.

Was, wenn Ihr Wohnsitz nicht mehr im Landkreis Hof ist und Sie Ihren Führerschein bei der jetzt zuständigen Behörde umtauschen müssen?

  • In diesem Fall stellen wir Ihnen gerne eine kostenfreie Karteikartenabschrift Ihrer Führerscheindaten aus
  • Diese beantragen Sie bitte

Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

I. Bei PAPIER-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das GEBURTSJAHR des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnis- inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

II Bei KARTEN-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das AUSSTELLUNGSJAHR des Führerscheins:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

Alle Personen, die bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind und vor 1953 geboren sind, fallen nicht in diese Fristen, sondern müssen erst bis 2033 den Kartenführerschein erneuern.

Diese Seite teilen.

Email
Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pocket

No results found.