Hinweise zum Verfahren finden Sie hier.
Bodenrichtwerte im Landkreis Hof Bodenrichtwertauskünfte erteilt: Frau Zey Telefon: 09281 57-606 Telefax: 09281 57-481 E-Mail: gutachterausschuss@landkreis-hof.de
Für Händler und Kunden mit mehr als fünf Vorgängen ist eine Terminvereinbarung bei einer der unten genannten Mitarbeiterinnen erforderlich.
Haushaltssatzung, Haushaltsplan, Abwicklung
Erläuterungen:
Ziel des gesetzlich geregelten Immissionsschutzes ist es, die auf den Menschen und seine gesamte Umwelt wirkenden Immissionen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen) so gering wie möglich zu halten.
Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen. Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden (wie z.B. vor Brand- oder Störfallgefahren), zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Auch bei Beschwerden über falsche Brennstoffe, Geruch und Gestank, Erschütterungen und Lärm stehen die Mitarbeiter des Umweltschutzes gerne mit Rat und Tat zur Seite.
(reisemedizinische Beratung)
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz (gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung)
Das Team Integration ist zentraler Ansprechpartner für alle haupt- und ehrenamtlichen Akteure im Landkreis Hof.
Online-Terminvereinbarung
Wer oder was ist die Jugendgerichtshilfe? In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist die Jugendgerichtshilfe (JGH) beteiligt. Grundlage für ein Strafverfahren gegen junge Menschen ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die Jugendgerichtshilfe ist nach § 52 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in Verbindung mit §§ 38 und 50 Jugendgerichtsgesetz (JGG) verpflichtet, bei (Ermittlungs-) Verfahren gegen Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsende zwischen 18 Jahren und der Vollendung des 21. Lebensjahres mitzuwirken. Die Jugendgerichtshilfe ist unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Jugendgerichtshilfe wird frühzeitig von der Polizei über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert. Für wen ist die Jugendgerichtshilfe zuständig? Wichtig für die Ermittlung ist das Alter zum Zeitpunkt der Straftat: 14 – 17 Jahre; Jugendliche/r: Anwendung des Jugendstrafrechts 18 – 20 Jahre; Heranwachsende/r: im Einzelfall wird geprüft und entschieden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden soll Was macht die Jugendgerichtshilfe? Information und Beratung über den Ablauf des Ermittlungs- und Jugendgerichtsverfahrens die möglichen Folgen der Straftat verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht über die persönliche Lebensgeschichte und die aktuelle familiäre, wirtschaftliche und soziale Lebenssituation sowie über eine mögliche Schutzbedürftigkeit des jungen Menschen Zukunftsperspektiven Hintergründe der Straftat bisher geleistete oder aktuell geleistete Jugendhilfemaßnahmen Unterstützung des jungen Menschen während des Ermittlungsverfahrens und des Jugendgerichtsverfahrens der Staatsanwaltschaft bei der Entscheidung zur Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens durch Berichterstattung im Ermittlungsverfahren des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung durch Ahndungsvorschlag des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung, ob eine Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht in Frage kommt Zusammenarbeit bei Weisungen und Auflagen mit der Gruppe Jugendhilfe Hochfranken gGmbH, die Arbeitsstunden vermittelt und Betreuungsweisungen durchführt bei einer Jugendstrafe und insbesondere in der Bewährungszeit mit den zuständigen Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalt und Bewährungshilfe
Bankverbindung:
Sparkasse Hochfranken
IBAN: DE68 7805 0000 0430 0068 66
BIC: BYLADEM1HOF
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Rechnungsnummer mit an, so dass wir Ihre Zahlung zuordnen können.
(Ein- und Auszahlungen, Überweisungen)
Bei den Kolleginnen und Kollegen der wirtschaftlichen Jugendhilfe können Anträge auf ganzen oder teilweisen Erlass des Teilnahmebeitrages für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kindergarten oder Hort) oder für die Unterbringung in Kindertagesbetreuung (Tagespflege) gestellt werden.
Koordinierungsstelle für den Landkreis Hof
Fachaufsicht Kindertagesstätten
Erläuterungen:
Zur optimalen Reinigung von Abwässern haben sich viele Städte und Gemeinden an zwei große leistungsfähige Kläranlagen der Abwasserverbände “Selbitztal” und “Saale” angeschlossen. Große leistungsfähige Anlagen haben eine Reinigungsleistung bis 98 % und gewährleisten einen fast reinen Abfluss in die Gewässer, wie hier z. B. in die Selbitz und die Sächsische Saale.
Ist kein Anschluss an eine zentrale Kläranlage möglich, müssen die häuslichen Abwässer in “Kleinkläranlagen” selbst gereinigt werden. Hierzu wurden Abwasserkonzepte erarbeitet, die bei den Städten, Gemeinden und Märkten eingesehen werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
(Erschließungsbeiträge, Herstellungsbeiträge Wasser/Abwasser, Rechtsbehelfsverfahren)