Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten auf Antrag Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet das Kind lebt im Inland bei einem Elternteil, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt. Dies gilt auch, wenn sich der andere Elternteil für länger als sechs Monate in einer Anstalt befindet. Die aktuell gültigen Leistungsbeträge erfragen Sie bitte bei den genannten Sachbearbeitern. Den Antrag finden Sie hier.